So geht´s!

AUKTIONEN Teilnahme

Den Zuschlag erhält der Höchstbietende.

Zum Ersteigern der AUKTIONSWARE müssen Sie eingeloggt ( LOGIN) bzw. registriert sein.

Der Mindestgebotspreis muss erreicht sein oder darüber liegen.

Beispiel: Mindestpreis: 100,00 € - Eingabe Bieter mindestens: 101,00 €

Bei Online-oder Präsenzversteigerungen kann man eine Auktion aus wichtigem Grund ohne Zuschlag schließen. (§ 156 S. 2 Alt. 2 BGB), sowie den „Zuschlag unter Vorbehalt“ an einen Käufer geben.

In Absprache mit dem Verkäufer wird entschieden, ob der Verkauf durch Zuschlag oder nicht

  1. unseren einsehbaren Versteigerungsbedingungen erfolgt.